Atommülllager ohne Genehmigung!
Der BUND sieht in den Zwischenlagern in Philippsburg und in Neckarwestheim die Sicherheitskriterien als nicht erfüllt.
„Aus dem Urteil des Bundesveraltungsgerichts im Revisionsverfahren zum Castor-Zwischenlager in Brunsbüttel müssen auch für die Atommüllzwischenlager an den Atomkraftwerksstandorten in Baden-Württemberg Konsequenzen gezogen werden“, fordert Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Das Gericht sieht die bereits in der Vorinstanz erkannten Mängel und Fehler bei den Sicherheitsnachweisen also so gravierend an, dass es die Genehmigung für das Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente in Brunsbüttel aufgehoben hat.
„Es ist mehr als fraglich, ob die Zwischenlager in Philippsburg und in Neckarwestheim, in denen die hochradioaktiven Brennelemente lagern, die Sicherheitskriterien erfüllen. Bevor die Landesregierung darüber nachdenkt zusätzliche Castoren aus den Wiederaufbereitungsanlagen in Frankreich im Zwischenlager Philippsburg einzulagern, muss das Lager sicherheitstechnisch massiv nachgerüstet werden“, so die BUND-Landesvorsitzende. „Die geringen Wand- und Deckenstärke der dortigen Zwischenlagerhalle würden einem Flugzeugabsturz nicht standhalten“.
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist die bisherige Praxis der Zwischenlagerung in oberirdischen Lagerhallen grundsätzlich in Frage gestellt. „Wir erwarten hier eine zügige Antwort von Seiten des Umweltministeriums und der Betreiber, wie mit dem hochradioaktiven Atommüll umgegangen werden soll“ so Dahlbender.