Einwendungsfrist für den Abriss von Neckarwestheim II (GKN II)-endet heute am 3.9.2018
Noch über vier Jahre soll das AKW GKN II seinen schädlichen und gefährlichen Betrieb fortsetzen - nur mit der Genehmigung für den späteren Abriss haben es EnBW und Atomaufsicht eilig, vor allem soll die Freisetzung von über 99% der AKW-Masse in die Umwelt und auf gewöhnliche Deponien beschlossen werden.
Über 700 Bürgerinnen und Bürger haben sich mit offiziellen Einwendungen dagegen gewandt. Die AG AtomErbe Neckarwestheim übergibt heute alleine 698 Sammel-Einwendungen als Weckruf an das Umweltministerium, dazu kommt eine Reihe detaillierter Einzeleinwendungen, u.a. vom Landesverband des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), der hierbei mit der Physikerin und Atom-Expertin Oda Becker aus Hannover zusammen arbeitete.
Die Kernforderungen von BUND und Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim sind:
- Sofortige Abschaltung von GKN II !
- Echte Bürgerbeteiligung, in allen Genehmigungsverfahren und -schritten des Stilllegungs- und Abbau-Projekts, über die gesamte Zeitdauer!
- Kein eiliger Billigabriss. Verbot der Abgabe von Radioaktivität in Luft und Neckar während Abbau und Lagerung. Schutz der Arbeiter/innen!
- Die Genehmigungsverfahren des „Standortabfalllagers“ und des „Reststoffbearbeitungszentrums“ müssen neu aufgerollt werden mit Umweltverträglichkeitsuntersuchung und Bürgerbeteiligung!
- Keine Freisetzung von radioaktivem AKW-Schutt in Umwelt, Recycling und gewöhnliche Deponien, sondern überwachte Lagerung vor Ort!