Einwendungsfrist für GKN II-Abriss beginnt am 2.7.2018
Am Montag 2.7.18 beginnt mit der Auslegung von Unterlagen die so genannte Öffentlichkeitsbeteiligung für den Abriss des Atomkraftwerks Neckarwestheim II (GKN II). Dieser Abriss soll ab 2023 rasch und billig starten, vorher soll die EnBW aber nochmals viereinhalb Jahre lang mit dem weiteren Betrieb von GKN II viel Geld verdienen dürfen, zu Lasten von Mensch und Natur, zu Lasten der Zukunft, und praktisch unversichert gegen einen Super-GAU - so die amtliche Planung.
In den bisherigen AKW-Abriss-Genehmigungsverfahren in Obrigheim, Neckarwestheim und Philippsburg wurden die Bürger durch trickreiche Verfahrensführung des baden-württembergischen Umweltministeriums um ihre Rechte gebracht. Wir haben dies immer wieder dokumentiert.
Leider ist längst abzusehen, dass das Umweltministerium seine alleine der EnBW dienende Linie auch bei GKN II beibehalten wird.
Umso wichtiger ist, dass die Bürgerinnen und Bürger dem Ministerium auf die Finger schauen und eine echte Beteiligung einfordern.
Die Kernforderungen der Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim sind:
- Sofortige Abschaltung von GKN II !
- Echte Bürgerbeteiligung, in allen Genehmigungsverfahren und -schritten des Stilllegungs- und Abbau-Projekts, über die gesamte Zeitdauer!
- Kein eiliger Billigabriss. Verbot der Abgabe von Radioaktivität in Luft und Neckar während Abbau und Lagerung. Schutz der Arbeiter/innen!
- Die Genehmigungsverfahren des „Standortabfalllagers“ und des „Reststoffbearbeitungszentrums“ müssen neu aufgerollt werden mit Umweltverträglichkeitsuntersuchung und Bürgerbeteiligung!
- Keine Freisetzung von radioaktivem AKW-Schutt in Umwelt, Recycling und gewöhnliche Deponien, sondern überwachte Lagerung vor Ort!