„Keine Freigabe radioaktiven Restmülls aus Kernkraftwerken im Land Baden-Würtemberg“ forderte mit großer Mehrheit im November 2016 das Parlament der baden-württembergischen Ärzte. Im Mai 2017 schloss sich der Deutsche Ärztetag dem an, warnte vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von Müll aus dem Abriss von Atomkraftwerken und forderte die Bundesregierung auf, sich für eine Verwahrung auch des gering strahlenden Mülls auf den Kraftwerksgeländen einzusetzen.
Nach politischem Druck aus dem grünen Umweltministerium in Stuttgart distanzierten sich leider sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene die Vorstände von den Mehrheitsbeschlüssen.
Ein Symposium der Landesärztekammer Baden-Württemberg am heutigen Samstag 3.2.18 sollte nun Raum für eine vertiefte Diskussion sowohl zum strahlenden AKW-Schutt als auch zum Strahlenschutz in der Medizin geben und wurde diesem Anspruch auch gerecht, dank des großen Engagements der Referenten und der zahlreichen Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet. Bei allen Referaten, gleich ob von den Vertretern der Ärzteinitiativen und der IPPNW (Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs), ob vom Umweltministerium und der Strahlenschutzkommission, oder vom Strahlen-Epidemiologen, wurde klar: die Freisetzung von gering radioaktivem Material aus dem AKW-Rückbau setzt die Bevölkerung einer gewissen zusätzlichen Strahlung aus.
Unterschiedlich war die Bewertung dieser zusätzlichen Strahlendosis: diese ging von „vernachlässigbar“ über „tolerierbar“ bis „kritisch ernst zu nehmen“. Auch unterschiedlich war die Meinung zur Frage, ob man die Bürgerschaft wie bisher ungefragt mit dieser Strahlung belasten dürfe, und ebenso zur Frage, ob überhaupt Maßnahmen zur Minimierung der Strahlenbelastung erforderlich seien.
Einig war man sich dagegen in der Forderung, dass die Anstrengungen zur Verringerung der aus Röntgen und Computertomographie stammenden Strahlenbelastung von Patienten und Beschäftigten nicht nachlassen dürfen. Es wurde aber auch die Forderung laut, Politik und Atomaufsicht sollten endlich aktiv werden zum Schutz der Bevölkerung vor vermeidbarer Strahlenbelastung z.B. aus Baustoffen, Phosphatdünger und Radon.
Als einer derjenigen teilnehmenden Ärzte, welche zugleich in der IPPNW als auch der AG AtomErbe Neckarwestheim engagiert sind, fasst F. Wagner deren Forderungen zusammen:
„Das Minimierungsgebot des Strahlenschutzes darf beim AKW-Abriss nicht außer Kraft gesetzt bleiben. Die schon begonnene Freisetzung von gering radioaktivem Material aus den AKWs in die Umwelt, auf Siedlungsmüll-Deponien und in die allgemeine Wiederverwendung verstößt gegen das Vorsorgeprinzip.
Wir haben belegt, dass die Verringerung der Strahlenbelastung für Beschäftigte, Umwelt und Bevölkerung durch eine gesicherte Langzeitaufbewahrung des AKW-Schutts an den Standorten möglich ist. Die übliche Freisetzung muss beendet und durch diese bewachte Lagerung ersetzt werden.
Wir danken dem Ausschuss „Prävention und Umwelt“ der Landesärztekammer für die Organisation des Symposiums und sind gespannt auf dessen weitere Beratungen.
Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass zu allererst die noch laufenden AKWs abgeschaltet werden müssen, die das Atommüllproblem täglich weiter vergrößern.
Deshalb rufen wir auch zur Demonstration zum AKW Neckarwestheim am Sonntag 11.3.18 auf, dem 7. Jahrestags des Beginns der Fukushima-Katastrophe.“
Infos zur Demonstration am So. 11.3.2018: www.Endlich-abschalten.de