(Bild: "SAL-N", neuer Kamin und "RBZ-N" vor GKN II)
(Update 17.12.18: separate Betriebs-Genehmigungen für SAL-N und RBZ-N heute erteilt. Unsere Pressemitteilung dazu)
Umweltministerium verschläft den Atomausstieg - auch bei GKN II zählen nur die Interessen der EnBW
Die Einwendungsfrist zum GKN II-Abriss endete am 3.9.2018 - mit über 700 Einwendungen.
Dann ging es bis zum 5.11.2018 mit den Einwendungen zur 2. Abbaugenehmigung von GKN I weiter - mit alleine schon circa 150 Unterschriften unter unsere Sammel-Einwendung.
Am 3.2.2017 wurde die erste Stilllegungs- und Abbau-Genehmigung ("1. SAG") für das GKN I erteilt. Damit konnte die EnBW/EnKK die Abriss-Arbeiten beginnen. In der damaligen Öffentlichkeitsbeteiligung (2015) hatten wir kritisiert, dass praktisch alle entscheidenden Themen (u.a. radiologisches Gesamtkataster) ausgeblendet waren.
Die atomrechtliche Genehmigung erlaubt nun in großem Umfang die Verteilung von Radioaktivität in unsere Umwelt und setzt die Bevölkerung vemeidbaren Gefahren aus: z.B. Abbau trotz Brennelementen im AKW und des aktiven zweiten AKWs vor Ort, Freigabe von radioaktivem Material, Abgabe von Radioaktivität in Luft und Neckar, unzureichende Umweltverträglichkeitsuntersuchung, unnötige Transporte von radioaktiven Material.
Aktuell geht es um den zweiten Schritt der Abbau-Genehmigung ("2. AG") für das GKN I. Die von den Bürgerinitiativen eingeforderte Öffentlichkeitsbeteiligung (hier Links zu Bekanntmachung und Unterlagen) droht erneut zur Farce zu werden, denn die Mängel des ersten Verfahrens werden fortgesetzt. Dieses Mal wird sogar komplett auf eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung verzichtet, da das Vorhaben laut Umweltministerium angeblich „keine zu berücksichtigenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen" habe.
Wir protestieren mit Einwendungen und einer Sammeleinwendung gegen diese fortgesetzte Gefährdung von Mensch und Natur. Bis zum Frist-Ende wurde die Sammeleinwendung circa 150 mal beim Umweltministerium eingereicht.
Die Kernforderungen der Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim im jetzigen Verfahren zu GKN II sind:
Die gesundheitliche Unversehrtheit der Bevölkerung muss vor den Interessen der EnBW stehen.
+ Wir fordern die maximale Senkung der Abgabe von radioaktiven Stoffen über Abluft und Abwasser und eine optimale Strahlenminimierung für das Personal in allen Arbeitsschritten.
+ Die Heraus- und Freigabe (Freimessen) von geringradioaktivem Strahlenmüll in großen Mengen und dessen unkontrolliertes Einschleusen in die allgemeine Wiederverwertung lehnen wir als gesundheitsgefährdend ab! Wir fordern stattdessen die langfristige Sicherung vor Ort.
+ Die Abklinglagerung mit dem Ziel, unter Grenzwerte zu kommen, muss verboten werden.
+ Keine Verlagerung von Genehmigungsteilen, „Freigabebescheiden“, Transportentscheidungen usw. in „interne Aufsichtsverfahren“ oder separate Genehmigungsverfahren.
+ Nachholen einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung, und zwar auf aktuellem Stand.
+ Die Genehmigungsverfahren für das „Standortabfalllager“ und das „Reststoffbearbeitungszentrum“ müssen gestoppt und in die 2. AG eingegliedert werden.
+ Kein Abbau von GKN I, solange GKN II noch in Betrieb ist - sofortiges Abschalten von GKN II!
Zu GKN II wurden circa 700 Sammel-Einwendungen eingereicht
Vom Montag 2.7.18 bis zum Mo. 3.9.18 lief die Auslegung von Unterlagen für die so genannte Öffentlichkeitsbeteiligung zum Abriss des Atomkraftwerks Neckarwestheim II (GKN II). Dieser Abriss soll ab 2023 rasch und billig starten, vorher soll die EnBW aber nochmals viereinhalb Jahre lang mit dem gefährlichen weiteren Betrieb von GKN II viel Geld verdienen dürfen, zu Lasten von Mensch und Natur, zu Lasten der Zukunft, und praktisch unversichert gegen einen Super-GAU - so die amtliche Planung.
Statt einer Geisterfahrt mit langem und gefährlichem Weiterbetrieb des AKWs und dann schnellem Spar-Abriss braucht es die umgekehrte Richtung: Sofort abschalten, und dann langsam und sorgfältig den Abbau angehen!
In den bisherigen AKW-Abriss-Genehmigungsverfahren in Obrigheim, Neckarwestheim und Philippsburg wurden die Bürger durch trickreiche Verfahrensführung des baden-württembergischen Umweltministeriums um ihre Rechte gebracht. Wir haben dies immer wieder dokumentiert.
Leider ist längst abzusehen, dass das Umweltministerium seine alleine der EnBW dienende Linie auch bei GKN II beibehalten wird.
Umso wichtiger ist, dass die Bürgerinnen und Bürger dem Ministerium auf die Finger schauen und eine echte Beteiligung einfordern.
Keine Blanko-Schecks für die EnBW!
Die Kernforderungen der Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim im Verfahren zu GKN II sind:
+ Sofortige Abschaltung von GKN II !
+ Echte Bürgerbeteiligung, in allen Genehmigungsverfahren und -schritten des Stilllegungs- und Abbau-Projekts, über die gesamte Zeitdauer!
+ Kein eiliger Billigabriss. Verbot der Abgabe von Radioaktivität in Luft und Neckar während Abbau und Lagerung. Schutz der Arbeiter/innen!
+ Die Genehmigungsverfahren des „Standortabfalllagers“ und des „Reststoffbearbeitungszentrums“ müssen neu aufgerollt werden mit Umweltverträglichkeitsuntersuchung und Bürgerbeteiligung!
+ Keine Freisetzung von radioaktivem AKW-Schutt in Umwelt, Recycling und gewöhnliche Deponien, sondern überwachte Lagerung vor Ort!